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Fragen zur Anmeldung

Dazu benötigen wir Ihre persönliche Anwesenheit und Ihren Personalausweis (oder einen Reisepass und eine amtliche Meldebescheinigung).

Wenn Sie zu einer der Gruppen gehören, die einen ermäßigten Jahresbeitrag zahlen, brauchen wir von Ihnen noch einen entsprechenden schriftlichen Nachweis.

Kinder unter 14 Jahren benötigen zusätzlich eine Einwilligung der Eltern (das Formular bekommen Sie auch bei uns oder hier zum Ausdrucken.

Aus rechtlichen Gründen können Benutzerausweise erst ab einem Alter von 7 Jahren ausgestellt werden. Eine Alternativen ist unserer kostenlosen Elternausweis, mit dem Sie ausschließlich Medien der Kinderbücherei entleihen können. Oder vielleicht rechnet sich ja unser Familienausweis, bei dem alle Familienmitglieder zusammen nur 20 Euro jährlich zahlen.

Kinder bis 12 Jahren können die Stadtbücherei kostenlos nutzen.

Eine Ermäßigung bekommen

  • Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren,
  • Schüler und Studenten,
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst (BUFDI) und am freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) sowie
  • Empfänger von Grundsicherung nach SGB II oder Sozialhilfe nach SGB XII

Wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören, bringen Sie bitte zur Anmeldung eine entsprechende schriftliche Bescheinigung mit.

Auch, wenn Sie nur die Onleihe, Freegal Music oder Filmfriend nutzen wollen, müssen Sie sich zurzeit noch persönlich bei uns anmelden. Eine Online-Anmeldung ist zur Zeit noch nicht möglich.

Fragen zur Ausleihe

Im Allgemeinen gilt eine Leihfrist von 28 Tagen (4 Wochen). Für einige Angebote gelten andere Bedingungen:

  • Musik-CDs (2 Wochen)
  • Spielfilm-DVDs (1 Woche)
  • Bestseller (2 Wochen)
  • Zeitschriften (2 Wochen)
  • Konsolen-Spiele (2 Wochen)
  • E-Books aus der Onleihe (3 Wochen)
  • Musik-Streaming über Freegal Music: 3 Stunden täglich

Eine genaue Auflistung aller Fristen finden Sie hier.

Sie können alle Medien in einer anderen Stadtteilbücherei oder in der Zentrale auf der Springe abgeben, auch wenn Sie sie nicht von dort entliehen haben.

Da die Bibliotheken untereinander nicht datentechnisch verbunden sind, ist keine Buchung eines entliehenen Titels aus einer anderen Bibliothek möglich. Nur Medien aus unseren Stadtteilbüchereien sowie über uns bestellte Fernleihtitel können Sie bei uns wieder abgegen.

Sie können fast alle Titel unseres Bestandes für sich vormerken. Gegen eine Gebühr von 1,00 EUR bekommen Sie eine Benachrichtigung, sobald Ihre Vormerkung wieder bei uns eingetroffen ist. Er liegt dann einige Tage zur Abholung bereit. Wenn ein Titel vorgemerkt ist, kann er von dem aktuellen Entleiher nicht mehr verlängert werden. Solange der Titel nicht für Sie bereitgestellt wurde, können Sie Vormerkungen in Ihrem Online-Konto wieder löschen.

Wir können nahezu alle Bücher und viele andere Medien, die in deutschen Bibliotheken vorhanden sind, über die sogenannte Fernleihe für Sie bestellen. Die Bestellung können Sie über unser Online-Formular aufgeben oder Suche und Bestellung über die Plattform Digibib in einem Vorgang erledigen.

Die Leihfrist der meisten Medien können Sie verlängern. Dies können Sie persönlich an den Selbstverbuchungstationen, telefonisch (02331/207-3591), über unser Online-Konto tun. Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn der Titel bereits von einem anderen Kunden vorgemerkt ist oder wenn die Mediengruppe einer Beschränkung unterliegt. Die Nutzungszeit von elektronischen Medien aus der Onleihe ist nicht verlängerbar.

Nach Ablauf der Leihfrist berechnen wir ihnen eine Säumnisgebühr. Die Berechnung beginnt mit dem zweiten Tag nach Ablauf der Leihfrist und beginnt mit 1,50 EUR pro Titel (bzw. pauschal 1,50 EUR für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre) und erhöht sich in der 3., 5. und 7. Woche. Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten, telefonisch oder über Ihr Online-Konto die Leihfrist zu verlängern, um diese Gebühren zu sparen. Für Medien der Onleihe fallen keine Säumnisgebühren an, da sie nach Ablauf der Leihfrist nicht mehr genutzt werden können.

Bitte seien Sie so ehrlich und sagen unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, wenn ein entliehener Titel bei Ihnen beschädigt wurde. Im schlimmsten Fall müssen Sie uns den beschädigten Titel ersetzen. Dies gilt natürlich auch für verloren gegangene Medien. Im Regelfall müssen Sie uns den gleichen Titel wiederbeschaffen, wenn dieser nicht mehr lieferbar ist, einen inhaltlich gleichwertigen. Dies ist für alle Seiten der einfachste und kostengünstigste Weg.

Hilfe zur Einrichtung Ihrer Geräte und zur Nutzung der Onleihe gibt es hier. Wenn Sie E-Book und Hörbücher entleihen möchten, brauchen Sie einen gültigen Bibliotheksausweis.

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